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Kooperation im Bereich Rechtspsychologie/Kindschafts- und Familienrecht

Sie haben Interesse an der Erkundung eines neuen Berufsfeldes oder wollen Ihr vorhandenes Wissen im Bereich der Rechtspsychologie/Kindschafts- und Familienrecht mit erfahrenen Rechtspsycholog*innen vertiefen?

Ich begleite Sie als Kooperationspartner bei der Bearbeitung spezieller Gutachtenaufträge, von der Auftragsannahme bis zur Vorbereitung auf Ihre Teilnahme an den Anhörungsterminen, von der Aktenanalyse bis zur Erstellung eines vorläufigen schriftlichen Gutachtens.

Sie werden anhand der geltenden Mindeststandards für die Erstellung familienpsychologsicher Gutachten und nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen supervidiert und im Begutachtungsprozess begleitet. Intensive Supervision und Fallkonferenzen (Einzel/Gruppe) halten den Begutachtungsstandard Ihrer Gutachten auf höchstem Niveau.

Als Voraussetzung für eine Kooperation haben Sie einen Diplom- oder Master-Abschluss im Fach Psychologie erworben oder Sie verfügen über eine Approbation als Kinder– und Jugendlichentherapeut.

Die Grundlage der Zusammenarbeit von Interessent:innen an gutachterlicher Tätigkeit stellt ein Kooperationsvertrag dar – informieren Sie sich bitte. Zuvor freue ich mich auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

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